Funk

Die neuen Funkzeugnisse heißen:

UBI (UKW-Binnen)
Wenn Sie im Binnenrevier ein Funkgerät beötigen, brauchen Sie ein "altes UKW-Funkzeugnis" oder aber das neue UBI. Das gilt nur für das Binnenrevier, Sie dürfen damit kein Funkgerät auf dem Meer bedienen.

SRC (Short range certificate)
Dies gilt nur im Seebereich, nicht aber im Binnenbereich! Es ist ein UKW-Betriebsfunkzeugnis. Die damit bedienbaren UKW-Geräte haben eine Reichweite von ca. 20sm.
Das SRC wird grundsätzlich nur noch in englisch geprüft. Aber keine Angst, nur wer absolut keine Englischkenntnisse hat , hat dabei Probleme. Aber auch diese lassen sich lösen.

LRC (Long range certificate)
Dies gilt auch nur im Seebereich, nicht aber im Binnenbereich!. Mit diesem Zertifikat haben Sie die Möglichkeit, UKW-, KW,-GW-Wellengeräte zu bedienen. Weiter steht damit Ihnen der Zugang zum Sattelittenfunk offen.
So können Sie weltweit kommunizieren. Vorausgesetzt, Sie haben die Geräte an Bord.

Die neuen Funkzeugnisse bedeuten aber nicht, dass die alten nun ungültig wären.

Ursprünglich war es so, dass alle großen Schiffe auf See den UKW-Kanal 16 ständig abhören mußten. Vor einigen Jahren hat man das GMDSS eingeführt. Ein System für den maritimen Sicherheits- und Notfall. Es wird jedoch auch kommerziell verwendet. 
Ganz kurz gesagt: Wenn ein Anruf für das Schiff vorliegt, klingelt das Gerät. Jetzt erst hört der Funker zu. Alles andere, was auf Kanal 16 gesprochen wird, bekommt er nicht mehr unbedingt mit mit. Auch in Seenot geratene Yachtennicht, die noch nicht mit dem DSC ausgerüstet sind. Funkgeräte mit DSC dürfen nur von Personen bedient werden, die ein entsprechendes Betriebsfunkzeugnis besitzen.

Seit 6.August 2005 benötigen Schiffsführer ein Funkzeugnis entsprechend für das auf dem Schiff befindliche Funkgerät.
Siehe Artikel 5 Änderung der Sportseeschifferscheinverordnug 1.§1b)

Das kann bedeuten:

Charteryachten im Seebereich haben in der Regel heute Funkgeräte mit DSC an Bord.
Diese Geräte dürfen Sie nur mit einem Betriebsfunkzeugnis bedienen. Haben Sie das alte BZ1 oder BZ2, oder das neue SRC, bzw LRC ist alles ok. Ein reines UKW- Sprechfunkzeugnis reicht dann nicht mehr aus. Es genügt auch nicht mehr, dass ein Crewmitglied das erforderliche Zeugnis hat - der Schiffsführer benötigt es. Auch das Argument, "Wir schalten das Gerät ja nicht ein!" gilt nicht.

Mein Tip:

Machen Sie das Funkzeugnis jetzt. Wenn die Saison beginnt, werden die Kurse eventuell so überlaufen sein, dass wir eventuell niemanden mehr aufnehmen können.

Unsere Leistungen bei den Funkkursen:

Grundsätzlich, wie bei all unseren Kursen üblich, beinhaltet der Kurspreis alle Theorie, Lehrmaterial, Prüfgebühren, Verwaltungskosten und, da unterscheiden wir uns stark von unseren Kollegen, die gesammte Praxis. Das bedeutet, Sie können solange an der Praxis teilnehmen, bis Sie und wir uns sicher sind, dass Sie das Gerät beherrschen. Ohne dass Sie dazuzahlen müssen.
Auch haben wir die Literatur auf das Notwendige beschränkt.

Bei der UBI - Ausbildung üben Sie min. eine Std.pro Person intensiv am Funkgerät. Sie wollen später ja ein Funkgerät benutzen. Die Theorie lässt sich nach dem Unterricht leicht zuhause nochmal nachvollziehen. Aber die wenigsten haben ein Funkgerät zum Üben.
Bei der SRC - Ausbildung sitzen Sie min. zwei Std. pro Person am Funkgerät.
Bei der LRC - Ausbildung sitzen Sie min. vier Std. pro Person am Funkgerät und am PC.

Die Prüfung nimmt bei uns der Prüfungsausschuss des Deutschen Motoryachtverbandes ab.